Kostenübernahme bei Verhinderungspflege
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für Verhinderungspflege § 39 SGB XI ist, dass die Pflegeperson seit mindestens 6 Monaten Pflegegeld bezieht. Pro Kalenderjahr werden bis zu 1.612,- € ausgezahlt. Grundsätzlich wird Verhinderungspflege tageweise für sechs Wochen pro Jahr gewährt. Es ist aber auch möglich stundenweise die Mittel der Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Dann entfällt die sechs Wochen Grenze und die 1.612,- € können auch übers Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Seit dem 1.1.2015 gibt es zudem die Möglichkeit das Budget für die Kurzzeitpflege mit dem für die Verhinderungspflege zu verrechnen. Unter Umständen könnten so bis zu 806,- € zusätzlich in Anspruch genommen werden. Lassen Sie sich von uns beraten.
Die Leistung der Verhinderungspflege wird für ein Kalenderjahr berechnet. „Überschüsse“ verfallen jeweils am Jahresende.