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Kostenübernahme bei der häuslichen Krankenpflege

 

Unsere Leistungen der häuslichen Krankenpflege müssen vom Arzt verordnet werden. Nach Verordnung reichen wir diese zur Genehmigung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ein. Wird die Übernahme der Kosten für die vom Arzt verordnete Leistung genehmigt  übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Lehnt sie diese ab, bekommen Sie ein Ablehnungsschreiben von Ihrer Krankenkasse.

Bis zur Ablehnung übernimmt die Kasse die Kosten für verordnete  Leistungen, daher entstehen Ihnen keine überraschenden Kosten und wir beraten Sie gerne zum weiteren Vorgehen und suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen.

Was tun?

24 Stunden -

Bereitschaftstelefon

Telefonbereitschaft

08239 / 10 55

Bestnote 1,1 bei der MDK-Prüfung!

MDK-Prüfsiegel

 

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