Kostenübernahme bei der häuslichen Krankenpflege
Unsere Leistungen der häuslichen Krankenpflege müssen vom Arzt verordnet werden. Nach Verordnung reichen wir diese zur Genehmigung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ein. Wird die Übernahme der Kosten für die vom Arzt verordnete Leistung genehmigt übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Lehnt sie diese ab, bekommen Sie ein Ablehnungsschreiben von Ihrer Krankenkasse.
Bis zur Ablehnung übernimmt die Kasse die Kosten für verordnete Leistungen, daher entstehen Ihnen keine überraschenden Kosten und wir beraten Sie gerne zum weiteren Vorgehen und suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen.