Kostenübernahme bei Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Jede Person mit Pflegegrad 1 - 5, kann zusätzliche Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden in Höhe von 125,- € monatlich, von den Pflegekassen übernommen. Dieser Betrag wird nicht an pflegende Angehörige ausgezahlt, sondern kann als Entlastungsleistung nur an geeignete Leistungserbringer übertragen werden. Wir dürfen diese Leistungen für Sie erbringen.