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Kostenübernahme bei der Grundpflege

 

Nach erfolgter Einschätzung Ihrer Pflegebedürftigkeit durch den medizinischen Dienst der Kassen (MDK)  und Zuweisung eines Pflegegrades durch den MDK, können wir die Kosten für unsere Leistungen wie folgt, je nach Pflegegrad mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

   

Pflegegrad

Sachleistung bei Pflege durch den Pflegedienst

Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige

1

   

2

  689,- €

316,- €

3

1.298,- €

545,- €

4

1.612,- €

728,- €

5

1.995,- €

901,- €

 

Was tun?

24 Stunden -

Bereitschaftstelefon

Telefonbereitschaft

08239 / 10 55

Bestnote 1,1 bei der MDK-Prüfung!

MDK-Prüfsiegel

 

MDK-Prüfung Details ...