Häusliche Krankenpflege
Wir kommen gerne und zuverlässig zu Ihnen, um Sie bei Krankheit oder nach einem Unfall zu Hause professionell medizinisch zu versorgen. Dabei übernehmen wir die medizinischen Tätigkeiten, die Ihr behandelnder Arzt verordnet hat und leiten die Verordnungen zur Genehmigung der Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse weiter.
Beispiele unserer Behandlungspflegeleistungen:
- gesicherte Abgabe von Medikamenten zu unterschiedlichen Tageszeiten
- Blutzucker- und Blutdruckmessungen
- Medizinische Einreibungen
- Wund- und Dekubitusversorgung
- Injektionen: Insulin, Heparin etc.
- Versorgung von Kathetern und Drainagen
- Versorgung bei perkutaner endoskopischer Gastrostomie (PEG)
- Versorgung des suprapubischen Katheters
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Infusionstherapie, Portversorgung u. v. m.
Kostenübernahme bei der häuslichen Krankenpflege
Unsere Leistungen der häuslichen Krankenpflege müssen vom Arzt verordnet werden. Nach Verordnung reichen wir diese zur Genehmigung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ein. Wird die Übernahme der Kosten für die vom Arzt verordnete Leistung genehmigt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Lehnt sie diese ab, bekommen Sie ein Ablehnungsschreiben von Ihrer Krankenkasse.
Bis zur Ablehnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für verordnete Leistungen. Daher entstehen Ihnen keine überraschenden Kosten; wir beraten Sie gerne zum weiteren Vorgehen und suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen.