Verhinder­ungs­pflege

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige leisten Erstaunliches für die Pflegebedürftigen: Oft ist es ein 24-Stunden-Job,  bei dem alltägliche Dinge und eigene Bedürfnisse häufig hinten anstehen müssen.

Müssen Sie dann doch mal eigene Termine wahrnehmen oder brauchen eine Auszeit, zum Beispiel für Urlaub oder stundenweise Aktivitäten, übernehmen wir gerne und verlässlich die Versorgung Ihres zu pflegenden Angehörigen und unterstützen Sie bei der entsprechenden Antragstellung.

Kostenübernahme bei der Verhinderungspflege
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten bei der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist, dass die Pflegeperson seit mindestens sechs Monaten Pflegegeld bezieht. Pro Kalenderjahr werden bis zu 1.612,- € ausgezahlt. Grundsätzlich wird Verhinderungspflege tageweise für sechs Wochen pro Jahr gewährt. Es ist aber auch möglich, stundenweise die Mittel der Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.

Dann entfällt die Sechs-Wochen-Grenze und die 1.612,- € können auch über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden. Seit dem 01.01.2015 besteht zudem die Möglichkeit, das Budget für die Kurzzeitpflege mit dem für die Verhinderungspflege zu verrechnen.  Unter Umständen können so bis zu 806,- € zusätzlich in Anspruch genommen werden. Lassen Sie sich dazu von uns beraten. Die Leistung der Verhinderungspflege wird für ein Kalenderjahr berechnet. Nicht abgerufene Beträge, also „Überschüsse“ verfallen am Jahresende.

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Kontakt

Sie erreichen uns rund um die Uhr! Die Beratung ist kostenlos. Durch ein persönliches Gespräch finden wir gemeinsam auch für Ihre Bedürfnisse eine angenehme Lösung.

Versorgungsgebiet

Wir betreuen das gesamte Staudengebiet, Schwabmünchen und Umgebung, den Altlandkreis Mindelheim und Teile des Landkreises Günzburg.

Prüfergebnis: Sehr gut

Bei der MDK-Prüfung haben wir ein sehr gutes Ergebnis für unsere Qualität erhalten.