Beratungs­besuche

Beratungsbesuch

Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet

  • bei Pflegegrad 2 und 3 jedes Halbjahr
  • bei Pflegegrad 4 und 5 jedes Vierteljahr

einen Beratungsbesuch durch eine Pflegeeinrichtung, mit der ihre Pflegekasse einen Versorgungsvertrag hat, abzurufen.

Kostenübernahme beim Beratungsbesuch
Der Beratungsbesuch oder das Pflegegutachten nach § 37 SGB XI wird von uns direkt mit Ihrer Pflegeversicherung direkt verrechnet.

Dabei besuchen wir Sie, nach Terminvereinbarung, um mit Ihnen gemeinsam sicherzustellen, dass Ihr Angehöriger gut und angemessen gepflegt wird – als Voraussetzung für den weiteren Bezug des Pflegegeldes. In diesem Zuge stehen wir Ihnen auch beratend zur Seite. Dadurch bekommen Sie eine regelmäßige Hilfestellung und praktisch pflegefachliche Unterstützung als häuslich Pflegender. 

Weitere Themen

Kontakt

Sie erreichen uns rund um die Uhr! Die Beratung ist kostenlos. Durch ein persönliches Gespräch finden wir gemeinsam auch für Ihre Bedürfnisse eine angenehme Lösung.

Versorgungsgebiet

Wir betreuen das gesamte Staudengebiet, Schwabmünchen und Umgebung, den Altlandkreis Mindelheim und Teile des Landkreises Günzburg.

Prüfergebnis: Sehr gut

Bei der MDK-Prüfung haben wir ein sehr gutes Ergebnis für unsere Qualität erhalten.