Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet
bei Pflegegrad 2 und 3 jedes halbe Jahr,
bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im viertel Jahr
einen Beratungsbesuch durch eine Pflegeeinrichtung, mit der ihre Pflegekasse einen Versorgungsvertrag hat, abzurufen.
Dabei besuchen wir Sie, nach Terminvereinbarung, um mit Ihnen gemeinsam sicherzustellen, dass Ihr Angehöriger gut und angemessen gepflegt wird, als Voraussetzung für den weiteren Bezug des Pflegegeldes. In diesem Zuge stehen wir Ihnen auch beratend zur Seite, Sie bekommen dadurch regelmäßige Hilfestellung und praktisch pflegefachliche Unterstützung als häuslich Pflegender.